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Allgemeine Geschäftsbedingungen der MVIS Informatik GmbH

 

§1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von MVIS Informatik GmbH erfolgen

ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht

nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder

Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen

Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie

schriftlich bestätigen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote von MVIS Informatik GmbH in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und

unverbindlich. Bestellungen sind für MVIS Informatik GmbH erst nach schriftlicher

Bestätigung verbindlich.

2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse,

Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und

stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden

schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

 

§ 3 Preise

Massgebend sind die in unserer Offerte genannten Preise.

 

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich

etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und

Liefertermine durch MVIS Informatik GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und

rechtzeitigen Belieferung von MVIS Informatik GmbH durch Zulieferanten und Hersteller.

 

§ 5 Annahmeverzug

3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der

Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen,

kann MVIS Informatik GmbH die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz

wegen Nichterfüllung verlangen. MVIS Informatik GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz

wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den

Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

 

§ 6 Lieferung

1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte

Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der MVIS Informatik GmbH

und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend

Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach

Eingang der Warensendung anzumelden.


 

§ 7 Gefahrenübergang

1. Die Gefahr und der Nutzen geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die

den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich

ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der

Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall

vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch MVIS Informatik GmbH hat keinen

Einfluss auf den Gefahrenübergang.

 

§ 8 Gewährleistung/Garantie

1. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr,

wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebsoder

Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile

ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den

Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der

Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf

unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder

Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche

Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine

Gewährleistungsrechte aus.

3. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.

4. Gewährleistungsansprüche gegen MVIS Informatik GmbH stehen nur dem unmittelbarenKäufer zu und sind nicht abtretbar.

 

§ 9 Retouren

1. Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit einer Kopie der

Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde und einer detaillierten Beschreibung

des Problems an MVIS Informatik GmbH zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird.

Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen,

Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in

Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder

den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei

Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen

befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei

Reparatureingriffen verloren gehen können.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MVIS Informatik GmbH


 

§ 11 Zahlung

1. Die Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, je nach Vereinbarung perRechnung oder bar rein netto zahlbar. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei,

d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug,

ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen

können. Schecks oder WIR werden nicht akzeptiert.

3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden

Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des

Verzuges ist MVIS Informatik GmbH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,

die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen

des Vertrages zu fordern.

4. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug

gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht

einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die

Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung,

Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir

berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen

Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

 

§ 12 Haftungsbeschränkung

5. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus

Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter

Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw.

Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob

fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der

Produkte wird jede Haftung abgelehnt.