Allgemeine
Geschäftsbedingungen der MVIS Informatik GmbH
§1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von MVIS
Informatik GmbH erfolgen
ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch
wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der
Ware oder
Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Allgemeinen
Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn wir sie
schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote von MVIS Informatik GmbH in Preislisten und
Inseraten sind freibleibend und
unverbindlich. Bestellungen sind für MVIS Informatik GmbH
erst nach schriftlicher
Bestätigung verbindlich.
2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen,
Abbildungen, Masse,
Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu
verstehen und
stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei
denn, sie werden
schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§ 3 Preise
Massgebend sind die in unserer Offerte genannten Preise.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter
Lieferfristen und
Liefertermine durch MVIS Informatik GmbH steht unter dem
Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Belieferung von MVIS Informatik GmbH durch
Zulieferanten und Hersteller.
§ 5 Annahmeverzug
3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist
die Annahme der
Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht
abnehmen zu wollen,
kann MVIS Informatik GmbH die Erfüllung des Vertrages
verweigern und Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. MVIS Informatik GmbH ist
berechtigt, als Schadensersatz
wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten
Kaufpreises oder den
Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu
fordern.
§ 6 Lieferung
1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei
Warenerhalt, verdeckte
Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der
MVIS Informatik GmbH
und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden.
Beanstandungen betreffend
Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung
sind sofort nach
Eingang der Warensendung anzumelden.
§ 7 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr und der Nutzen geht auf den Käufer über,
sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls
der Versand sich
ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht
die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im
Einzelfall
vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch MVIS
Informatik GmbH hat keinen
Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung/Garantie
1. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden
Bestimmungen beträgt 1 Jahr,
wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart
wird.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
Werden unsere Betriebsoder
Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen,
Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die
nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede
Gewährleistung, soweit der
Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit
der Mangel auf
unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte,
oder
Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen
ist. Unwesentliche
Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen
keine
Gewährleistungsrechte aus.
3. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile
ist ausgeschlossen.
4. Gewährleistungsansprüche gegen MVIS Informatik GmbH
stehen nur dem unmittelbarenKäufer zu und sind nicht
abtretbar.
§ 9 Retouren
1. Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw.
Gerät mit einer Kopie der
Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde und einer
detaillierten Beschreibung
des Problems an MVIS Informatik GmbH zur Reparatur
eingeschickt oder angeliefert wird.
Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den
Austausch von Teilen,
Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen
Gewährleistungsfristen in
Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich
auf die Reparatur oder
den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der
Käufer hat bei
Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu
tragen, dass auf diesen
befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese
bei
Reparatureingriffen verloren gehen können.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum von MVIS Informatik GmbH
§ 11 Zahlung
1. Die Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, je
nach Vereinbarung perRechnung oder bar rein netto zahlbar.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei,
d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder
eigenem Fahrzeug,
ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über
den Betrag verfügen
können. Schecks oder WIR werden nicht akzeptiert.
3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von
dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während
der Dauer des
Verzuges ist MVIS Informatik GmbH auch jederzeit berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten,
die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf
das Dahinfallen
des Vertrages zu fordern.
4. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer
in Zahlungsverzug
gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag
schuldhaft nicht
einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet
sind, die
Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere
Zahlungseinstellung,
Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In
diesen Fällen sind wir
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten
oder nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
5. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
aus
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und
aus unerlaubter
Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere
Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der
Verwendung der
Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
|